AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Georg Feigl Emissär, Stand 01.01.2018

I. Leistungen:

Der Kunde erhält mit dem zu leistenden Honorar die vereinbarte, schriftliche Arbeitsbeschreibung und die Recherche zum Sachverhalt durch die Tätigkeit als Emissär (Unterhändler, Abgesandter, Beauftragter, Bevollmächtigter, Repräsentant, Delegierter, Kommissar), sowie in den Bereichen Verhandlung, Vermittlung Beratung & Management. Dazu mein geistiges Wissen, welches ich, dank der Vergütung stetig weiterentwickle und durch Seminare, Vorlesungen, Vorträgen und spezifischer Lektüre dem Kunden zur Verfügung stelle. Es ermöglicht mir das Erschließen, Unterhalten und Erweitern meiner Netzwerke und meiner Kontakte, ohne dass ich diese offenlegen muss. Der Kunde erhält die Gewissheit des Auftretens in ordentlichem Aufzug, dem Anlass entsprechend mit gepflegten, gesellschaftlichen Umgangsformen. Der Honorarpreis entfällt ebenfalls auf Anschaffungen des benötigten Equipments, Kfz & Bürokosten sowie sonstige Unterhaltskosten rund um meine Aktivität. All diese Punkte ergeben trivial den zu vergütenden Stundenpreis.

Erstgespräch:

Ist kostenfrei solange es in München und Umgebung im Landkreis München stattfindet. Außerhalb dieses Bereiches entnehmen sie die anfallenden Kosten bitte unter dem Punkt Reisekosten.

Angebot:

Die Erstellung wird nach Umfang berechnet und zu 50% gutgeschrieben, falls es zu einem Engagement kommt. Mindestens wird jedoch immer eine Bürostunde € 100.- zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer, derzeit 19% fällig.

II. Vergütung im Leistungsgebiet: 

EMISSÄR

Abgesandter- offizielle Überbringung Ihrer Botschaft/ Ihres Anliegens.

Handlungsbevollmächtigter- auf das Handelsgeschäft begrenzt geschäftliche Vertretungsmacht.

Beauftragter- einen Auftrag wirtschaftlich agierend in Ihrem Namen ausführen.

Unterhändler- gemeinsame Basis für eine Zusammenarbeit bereiten, Interessenschwerpunkte prüfen um Konsens zu finden.

Repräsentant – Vertretung Ihres Unternehmens oder Ihrer Unternehmung.

Delegierter – votierend in Ihrem Namen per Einzelvollmacht.

Kommissar – stellvertretendes Wahrnehmen Ihrer Geschäfte.

VERHANDLUNG

Sondierungsgespräche, Gehaltsverhandlungen, Verkaufsverhandlungen, Mediation o.ä.

BERATUNG

Unternehmensberatung & Ausrichtung, Erwerbsberatung & Expansion, Gründungsberatung,

Geostrategische Beratung, Geschäftspolitische Beratung, Aufsichtsrat Mandat

Soweit nicht anders vereinbart kostet die Bürostunde € 100.- zuzüglich gesetzlich geltende Umsatzsteuer, derzeit 19%. Die Arbeitsstunde am Auftragsort bzw. am Kunden wird mit € 128.- zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer, derzeit 19% vergütet.

Monatliche Betreuungspauschalen werden individuell ausgehandelt und unterscheiden sich durch:

Beratungshonorar, zeitlich begrenzt unter 12 Monate: Individueller Festpreis, im Voraus; Zahlbar monatlich, quartalsweise oder für den gesamten Umfang.

Über 12 Monate: Individueller Festpreis, monatlich im Voraus, quartalsweise unter Berücksichtigung von 1% Skonto oder einer Jahrespauschale unter Berücksichtigung von 2% Skonto.

Zyklische Beratung: Individueller Festpreis inkl. Quartalsweiser Reporting und mindestens 3 Jahre Laufzeit.

Zahlbar im Voraus pro Quartal, 2% Skonto bei Jahreszahlung im Voraus.

VERMITTLUNGEN

Auftragsvermittlungen, Verkaufsvermittlung, Investorenvermittlung, Beteiligungsvermittlung, Geschäftsvermittlung, Kooperationsvermittlung mit weitreichender Vertragsvermittlung, Personalvermittlung.

Das Honorar berechnet sich individuell nach Pauschalen, prozentualem Umfang, Provisionen oder in Einzelfällen an mehreren Punkten gleichzeitig.

MANAGEMENT

Auftragsmanagement, Investment- Management (Begleitung & Reporting für bestehender Produkte),

Family Office (ohne KWG § 32)

Die aufgeführten Betätigungsfelder zeigen lediglich die Kerngebiete auf und schließen keine weiteren Betätigungsfelder aus. Dort gelten die gleichen Voraussetzungen.

III. Individuelle Kosten

Fremdpersonal:

Personalintensivere Vorgehensweisen werden vorher mit dem Kunden abgesprochen und bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Die Feststellung einer personalintensiveren Vorgehensweise kann auch nach Abschluss eines Vertrages festgestellt werden. Trotzdem unterliegt sie der schriftlichen Zustimmung des Kunden. Sollte es keine Einigung geben und die Kosten mit der Vorgehensweise nicht zu decken sein oder die Leistung wegen Intensivität bzw. Zeitdruck nicht zu schaffen sein, kann der Vertrag von meiner Seite aus mit sofortiger Wirkung und unter Entlohnung der bisher geleisteten Arbeit gekündigt werden.

Hilfskräfte werden ausschließlich auf Rechnung engagiert. Der Stundenlohn richtet sich nach dem Stellenwert der zu benötigenden Kraft und kann zwischen einer Hilfskraft und den Diensten eines Rechtsanwaltes erheblich schwanken.

Reisekosten:

Flüge und Bahnkosten werden immer vom Kunden getragen. Mehrstündige Anreisen sind, soweit möglich, upzugraden damit sich die Anreisezeit verkürzt. Die Anfahrt mit dem eigenen PKW wird bis auf weiteres mit € 1,10 pro gefahrenen Km berechnet.

Reisezeit:

Anreisezeit ist als Arbeitszeit/ Bürozeit zu werten und kostet derzeit € 100.- zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer.

Verpflegungspauschale:

Es gelten die normalen Tagessätze des Verpflegungsmehraufwandes im aktuell gültigen Kalenderjahr.

Logikosten:

Der Kunde stimmt hiermit zu, dass ich in Ballungszentren eine Klasse und in ländlichen Gebieten zwei Klassen Upgrade zu den vorgesehenen Übernachtungspauschalen erhalte.

Auslagen:

Auslagen werden im Rahmen der schriftlichen Absprache im Vorhinein festgelegt und separat in Rechnung gestellt. Um eine reibungslose und effiziente Arbeit zu gewähren sind einmalig € 100.- netto nach bestem Wissen und Gewissen eigenmächtig im Namen des Kunden auszulegen. Der Kunde erkennt dies hiermit nochmal an.

IV. Zahlungsverzug:

Wenn nicht anders vereinbart ist das ausgemachte Honorar im Voraus zu leisten. Nach dem 3. Werktag des im Voraus laufenden Monats befindet sich der Kunde automatisch in Verzug und wird angemahnt. Die zweite Mahnung wird 14 Tage nach der Fälligkeit des Rechnungsbetrages abgeschickt. Die dritte Mahnstufe beginnt mit dem Ende des im Voraus zu bezahlenden Monats. Zu diesem Zeitpunkt ist der Gesamtbetrag mit dem ersten Tag des Verzuges mit 5% Zinsen über dem jeweiligen Zinssatz der Bundesbank zu vergüten. Weiter führt es zu einer sofortigen Einstellung der Arbeit und zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages. In diesem Moment wird der gesamte Betrag des Vertrages fällig und in Rechnung gestellt.

V. Haftung:

Die Haftung entspricht zu jeder Zeit und bei jeder Art von Geschäft maximal der Höhe des geleisteten Honorars. Für Auswirkungen auf Ihr Unternehmen, der Geschäftsentwicklung sowie ihrer Umsatzentwicklung kann kein Schadensersatz geleistet werden. Dies unterliegt stets der höheren Gewalt durch die Märkte, den sich ständig ändernden Rahmenbedingungen, Naturkatastrophen, Terroranschlägen, politischen Wendungen, geostrategischen Gegebenheiten, der hohen Hand sowie letztendlich den Interessen des Marktes und der Menschen welche sich dort bewegen.

Weiter übernehme ich keine Haftung für das Handeln und Verhalten von Dritten.

Allgemeines:

Ich hafte nicht für das zu Stande kommen eines Geschäftes. Dies obliegt den jeweiligen Vertragspartnern die von mir lediglich durch die Beauftragung bzw. Vermittlung protegiert werden. Auch für die Einhaltung geschlossener Verträge kann ich nicht haftbar gemacht werden. Nach einer erfolgreichen 14 tägigen Zusammenarbeit gilt das Geschäft als grundliegend vermittelt. Bei einer späteren Trennung können keine Kürzungen oder Rückforderungen meines Honorars verlangt werden. Sollten die Kosten durch die intensive Arbeit und die intensive Betreuung des Kunden nicht kostendeckend sein, wird der geschlossene Vertrag automatisch nach drei in Folge unterdeckten Monaten gekündigt und muss neu ausgehandelt werden. Diese Unterdeckung wird durch Stundenlisten und persönlichem Vortrag dem Kunden dargestellt.

Insolvenz/ Tod

Der mit mir geschlossene Vertrag endet mit sofortiger Wirkung bei Tod des Vertragspartners bzw. der Insolvenz einer Firma. Ausnahmen müssen im Vertrag genannt werden. Eine Ausnahme wäre ein bereits geleistetes Honorar für den Fall einer Insolvenz oder für die Leistung über den Tod hinaus z.B. Abwicklung der Beerdigung oder sonstiger Angelegenheiten welche schriftlich vorher festgehalten wurden.

VI. Sonstiges:

Ethik:

Alle Handlungen müssen stets gesetzeskonform mit der EU und deren Nachfolgestaaten sein bzw. gesetzeskonform in den Ländern in denen ich aktiv sein werde.

Arbeitszeit/ Urlaub

Der Kunde erhält keine Verfügungsgewalt über meine Arbeitszeitgestaltung oder meine Urlaubsplanung. Dennoch versuchen beide Parteien zur Gemeinsamkeit und für den Erfolg eine Kernarbeitszeit bzw. Kernpräsenz zu schaffen. Der Urlaubsanspruch erlaubt keine Minderung des Honorars bei monatlichem Engagement.

VII. Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist stets das Land und der Ort an dem ich ansässig bin. Dabei ist irrelevant ob die Leistungen ganz oder teilweise im Ausland, Innerdeutsch oder in der EU stattgefunden haben. Es ist weiter ebenfalls unwichtig in welcher Stadt der Firmensitz des Auftraggebers ist. Falls nicht anders zuständig ist hier das Landgericht München verantwortlich. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.